Allgemeine Geschäftsbedingungen “Frankfurt golft”
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Zurverfügungstellung einer Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ zwischen uns, der DGM Deutsche Golf Marketing GmbH, Heimhuder Str. 81, 20148 Hamburg, vertreten durch ihre Geschäftsführer, Alexander Freiherr v. Spoercken und Christian Relling, USt-Identifikationsnummer: DE255364572, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155526, und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
1.2 Alle zwischen dem Kunden und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, unserer schriftlichen Bestellbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
1.3 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung dieser AGB.
1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist die der Zurverfügungstellung einer Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ in einer deutschen Golfanlage, die Bereitstellung eines Handicap History Sheets (Nachweis für die Mitgliedschaft in einem dem Deutschen Golf Verband e. V. [DGV] angeschlossenen Golfclub bzw. auf einer Golfanlage, chronologische Auflistung aller gespielten Ergebnisse), die Verwaltung des Handicaps des Kunden sowie die jährliche (, d. h. alle zwölf Monate) Zurverfügungstellung von nachfolgenden Gutscheinen gemäß gewählter Mitgliedschaftsform:
2.1.1.Mitgliedschaftsform BRONZE
- 1 Gutschein für die Nutzung der Driving Range inkl. 72 Bälle
2.1.2. Mitgliedschaftsform SILBER
- 2 x 9-Loch Greenfee im gewählten Partnerclub
2.1.3. Mitgliedschaftsform GOLD
- 3 x 18-Loch Greenfee im gewählten Partnerclub
2.2 Wir sind berechtigt, die Golfanlage, bei der die Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ besteht („Partneranlage“), frei zu wählen und zu ändern. Mögliche Partneranlage ist der Golf-Park Winnerod.
2.3 Die Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ vermittelt kein Spielrecht für die Partneranlage. Für die Nutzung des Golfplatzes sowie sämtlicher Übungsanlagen der Partneranlage fallen zusätzliche Kosten nach Maßgabe der Preisliste der jeweiligen Partneranlage an. Wir weisen darauf hin, dass das Handicap History Sheet nicht pauschal dazu berechtigt, auf anderen Golfplätzen ein Spielrecht gegen Greenfee einzufordern.
2.4 Mit dem Vertragsschluss bevollmächtigt der Kunde uns, gegenüber der Partneranlage für ihn alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die zur Begründung der Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ erforderlich sind.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Die Präsentation und Bewerbung von Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ auf unserer Website www.deutschland-golft.de/Frankfurt-golft stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags über eine Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ dar.
3.2 Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „Antrag Absenden“ gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung einer Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ ab. Er ist an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden; ein gegebenenfalls bestehendes Recht, die Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.
3.3 Wir werden den Zugang der über unsere Website abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
3.4 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung durch eine Annahmeerklärung (Willkommensschreiben) oder durch die Übersendung der Rechnung über die Mitgliedsbeiträge ( 5) oder des Handicap History Sheets annehmen.
§4 Beginn und Dauer der Mitgliedschaft „Frankfurt golft“
4.1 Die Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ beginnt zum vom Kunden in der Bestellung angegeben Datum, nicht jedoch, bevor wir das Zustandekommen der Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ zu diesem Datum bestätigt haben.
4.2 Die Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ ist bei einer einjährigen Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ ab dem Zustandekommen der Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ fest bis zum 31.12. des selben Kalenderjahres abgeschlossen (Mindestvertragslaufzeit). Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss nach § 3. Während der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen.
4.3 Die Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch, bei Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB auf unbestimmte Zeit und bei Unternehmern i. S. d. § 14 BGB um jeweils weitere zwölf Monate, sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Im Falle einer automatischen Verlängerung kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat, bei Unternehmern jedoch nur zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
4.4 Die Kündigung bedarf der Textform. Die Textform gilt als erfüllt, sobald und soweit von uns entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ein elektronischer Weg (z. B. per Kündigungsbutton auf unserer Webseite oder im Rahmen einer App) bereitgestellt ist und der Kunde die Kündigung über diesen Weg erklärt.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
5.1 Die Gebühren der Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ je Kalenderjahr richten sich nach der ausgewählten Mitgliedschaftsform und setzen sich (brutto) wie folgend zusammen:
5.1.1 Mitgliedschaft „Frankfurt golft Bronze“
- Bereitstellungsgebühr Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ 37,00 €
- Mitgliedschaft und Handicap-Verwaltung 12,00 €
- Verbands- und Verwaltungsgebühr 41,00 €
- Gesamt 90,00 €
5.1.2 Mitgliedschaft „Frankfurt golft Silber“
- Bereitstellungsgebühr Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ 77,00 €
- Mitgliedschaft und Handicap-Verwaltung 12,00 €
- Verbands- und Verwaltungsgebühr 41,00 €
- Gesamt 130,00 €
5.1.3 Mitgliedschaft „Frankfurt golft Gold“
- Bereitstellungsgebühr Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ 157,00 €
- Mitgliedschaft und Handicap-Verwaltung 12,00 €
- Verbands- und Verwaltungsgebühr 41,00 €
- Gesamt 210,00 €
5.2 Mit Beginn der Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ und anschließend zu Beginn eines jeden Kalenderjahres ensteht eine Bereitstellungsgebühr nach § 5.1. Mit dieser Gebühr sind die Kosten der Zurverfügungstellung der Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ sowie die in der jeweiligen Mitgliedschaftsform enthaltenen Gutscheine für das jeweilige Kalenderjahr abgegolten.
5.3 Darüber hinaus ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft und Handicap-Verwaltung nach § 5.1 zu entrichten. Für Kalenderjahre, in denen die Mitgliedschaft lediglich anteilig besteht, erfolgt zum Monatsersten des der Vertragsbeendigung nachfolgenden Monats eine Rückerstattung i. H. v. 1/12 des Betrags für Mitgliedschaft und Handicap-Verwaltung nach § 5.1 je verbleibenden Monats des betreffenden Kalenderjahrs für die nicht genutzte Handicap-Verwaltung.
5.4 Je Kalenderjahr wird zusätzlich einmalig eine pauschale Verbands- und Verwaltungspauschale nach § 1 fällig.
5.5 Mit Beginn der Mitgliedschaft und zu Beginn eines jeden Kalenderjahrs, welches der Mindestvertragslaufzeit nach § 2 folgt, ist der Mitgliedsbeitrag (Gesamt-Betrag) nach § 5.1 fällig. Er wird im Rahmen einer vom Kunden zu erteilenden Einzugsermächtigung erhoben und eingezogen (Zahlart: Lastschrift) oder in Rechnung gestellt (Zahlart: Überweisung).
§ 6 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte, Verlust Mitgliedsausweis
6.1 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Rechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragbar. Hierfür wird eine einmalige Bearbeitungspauschale i. H. v. 41,00 € (brutto) in Rechnung gestellt.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich uns gegenüber, das ihm ausgehändigten Handicap History Sheet nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Er verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust des Handicap History Sheets unverzüglich schriftlich bei uns zu melden.
6.3 Nutzt eine dritte Person unbefugt das Handicap History Sheet des Kunden und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass das Handicap History Sheet dem Dritten durch den Kunden vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden ist, so ist der Kunde verpflichtet, für jede Nutzung des Handicap History Sheet zur Erlangung einer Spielberechtigung in einem Golfclub oder auf einer Golfanlage durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz i. H. v. 50 € (brutto) zu zahlen. Weist der Kunde nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch uns bleibt unberührt.
§ 7 Gewährleistung, Haftung
7.1 Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel der vermittelten Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Wir haften dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
7.3 In sonstigen Fällen haften wir – soweit in § 7.4 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in § 7.4 ausgeschlossen.
7.4 Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Er ist zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen.
8.2 Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertrag herrührt.
§9 Urheberrechte
Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die auf unserer Website veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
§ 10 Zustimmung zur Datenerhebung und Verwertung
10.1 Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten aus dem Vertrag mit dem Kunden nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Bestellung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung oder Handicap. Zur Begründung der Mitgliedschaft „Frankfurt golft“ geben wir diese personenbezogenen Daten an die Partneranlage weiter.
10.2 Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 I lit. a) und lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, holen wir hierfür gesondert eine Einwilligung des Kunden ein. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf unsere Datenschutzhinweise verwiesen.
11 Änderungen der AGB
11.1 Die Regelungen dieses Vertrags beruhen auf den einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sollten durch unvorhersehbare Änderungen dieser Rahmenbedingungen, die wir nicht veranlasst und auf die wir keinen Einfluss haben, eine nicht unbedeutende Störung der bei Vertragsschluss vorhandenen Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses eintreten oder eine Lücke im Vertrag entstehen, die zu nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags führen, sind wir berechtigt und verpflichtet, die AGB mit Ausnahme von 5, § 7 und § 10 unverzüglich so anzupassen, als es zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses oder zur Auffüllung der entstandenen Lücke zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
11.2 Wir haben die Anpassung dem Kunden spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens brieflich mitzuteilen. Haben wir mit dem Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege mitgeteilt werden. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform widersprechen. Der Kunde hat darüber hinaus bei einer solchen Vertragsanpassung das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu kündigen, ohne dass wir hierfür ein gesondertes Entgelt verlangen dürfen. Auf die Wirkung eines ausbleibenden Widerspruchs und das Kündigungsrecht verweisen wir den Kunden in unserer Mitteilung über die Vertragsanpassung gesondert.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
12.2 Wenn der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Anmeldung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der DGM Deutsche Golf Marketing GmbH, Hamburg. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
12.3 Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
Stand: 29.07.2024